Haus- und
Badeordnung

I. ALLGEMEINES
  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad am Schwanenteich.
  2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
  3. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher für den Schaden.
  4. Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  5. Das Rauchen ist im Freibad nur auf ausgewiesenen Raucherflächen gestattet. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten.
  6. Behälter aus Glas (Flaschen, Gläser usw.) dürfen im gesamten Freibad nicht benutzt werden.
  7. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen,können vorübergehend vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
  8. Nichtschwimmer mit Schwimmhilfen dürfen nur in Begleitung Erwachsener in das Schwimmer- oder Sprungbecken.
  9. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt (§§ 978 ff. BGB).
  10. Das Fotografieren und Filmen fremder Besucher und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
II. ÖFFNUNGSZEITEN, PREISE UND ZUTRITT
  1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss sind saison- und wetterabhängig und werden öffentlich bekannt gegeben bzw. ausgehangen. Ebenso werden die gültigen Preise durch Aushang an der Kasse bekanntgegeben bzw. sind dort einsehbar.
  2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken. Soweit ein durchgehender Badebetrieb wegen fehlenden Personals nicht möglich ist, kann der Schwimmmeister eine halbstündige Badepause anordnen.
  3. Der Zutritt ist nicht gestattet für:
    • Besucher, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    • Besucher, die Tiere mit sich führen,
    • Besucher, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit oder offenen Wunden leiden
    Das Personal ist berechtigt, solche Besucher des Bades zu verweisen.
  4. Kindern bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind der Zutritt und der Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Besucher mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen oder Besucher, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder orientieren können, ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  5. Jeder Besucher muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises sein. Dieser ist zu Nachweiszwecken bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet. Beim Verlassen des Bades verliert der Eintrittsausweis seine Gültigkeit.
III. HAFTUNG
  1. Die Besucher benutzen die Bäder einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und ihre Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
  3. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Für Wertsachen und Bargeld wird nicht gehaftet.
  5. Werden Haftungsansprüche geltend gemacht, so ist der Schadensfall unverzüglich an die Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH, Windeberger Landstraße 73, 99974 Mühlhausen schriftlich mitzuteilen.
IV. BESONDERE BESTIMMUNGEN
  1. Bewegungsspiele und Sport (auch ohne Bälle und Geräte) sind nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen auszuüben.
  2. Die Schwimmbecken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung betreten werden.
  3. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
    • der Sprungbereich frei ist
    • nur eine Person das Sprungbrett und den Sprungturm betritt
    Ob eine Anlage zum Springen freigegeben ist, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
  4. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Besucher in das Becken, sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei freigegebener Sprunganlage ist untersagt.
  5. Ausgewiesenen Hygieneregeln bzw. Verhaltensgrundsätzen ist dringend Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verweigerungen können Haus-bzw. Platzverbote ausgesprochen werden.
  6. Nutzern ist es nicht gestattet, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.
  7. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt.
    Im gastronomischen Bereich/Bistro dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
V. AUSNAHMEN
  1. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

Martin Fromm
(Geschäftsführer)
Mühlhausen, 01.02.2021